Senkrechtaufzüge / vertikale Plattformlifte / Hubtechnik / Hebetechnik – sind alles Maschinen, die senkrecht auf- und abfahren.

Unterscheidungen
Senkrechtaufzüge nach RfB 103 – „Behindertenaufzüge“ sind mit gesetzlich vorgeschriebener Totmannsteuerung (Bedienelement muß während der gesamten Fahrt gedrückt werden) ausgerüstet, Plattformen oder Kabinen ohne Türen etc., Förderhöhe bis max. 12m
Lastenaufzüge – ausschließlich für Lasten, nicht für Personentransport
Personenaufzüge – für Personen mit umfangreicher Steuerung durch SPS entsprechend der EN 81, Kabinen mit Decken und Türen etc.,Förderhöhe bis max. 12m
vertikaler Plattformlift - mit oder ohne Schacht/ Kabine, abhängig von der Förderhöhe, ohne Schacht bis max. 3m
Hubtechnik – Plattformen zur Höhenüberwindung bis ca. 1m
Hebetechnik – individuelle Innovationen für den Innen- bzw. überdachten Außenbereich bis ca. 1,50m Hubhöhe